![]() Das Jahrhundertwerk ist vollendet Am 17.Dezember 2008 wurde das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Ge- richtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)" von Bundespräsident Horst Köhler, Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Bundes- ministerin der Justiz, Brigitte Zypris, unterschrieben. Am 22. Dezember 2008 wurde es im Bundesgesetzblatt (Jahrgang 2008 Teil I Nr. 61) veröffentlicht. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren beendet. Das Gesetz tritt ab dem 01. September 2009 in Kraft. Darin ist auch das nunmehr kompakt zusammengefasste neue Schei- dungsverfahrensgesetz enthalten. Nach § 135 FamFG kann der Richter dann anordnen, dass die Parteien sich (kostenlos) bei einem Mediator über die Möglichkeiten einer Mediation aufklären lassen. Kommen die Betroffenen dieser Anordnung nicht nach, kann sich dies negativ auf die Kostenentscheidung auswirken. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde (2007) meinerseits ange- regt, dieses Aufklärungsgespräch als Antragsvoraussetzung (also, bevor eine Klage erhoben werden kann) für streitige Familiensachen zur Pflicht zu machen. Der Gesetzgeber war damals allerdings noch der Ansicht, dass es für diese Version noch nicht (flächendeckend) genügend Mediatoren gibt. So blieb es vorläufig bei der Einzelentscheidung durch den Richter. Angesichts der Entwicklung, die das Europaparlament in Gang gesetzt hat (s. "Befehl vom Europaparlament ... ", Startseite "Marktplatz Mediation) ist allerdings zu erwarten, dass der Zug in diese Rich- tung fahren wird. Nachfolgend die Begründungen meines damaligen Vorschlags. Zum Schreiben an den Rechtsausschuss des Bundestags und den Berichterstattern Zurück zum vorherigenText Zum Start |